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Reform des Bußgeldkataloges 2013:Künftig schon bei 8 Punkten ist der Führerschein weg!

„Schwere Zeiten für Verkehrssünder“

Der Bußgeldkatalog bei Verkehrsverstößen wird nach 50 Jahren total reformiert.Verkehrsverstöße werden in einem „Punkte Tacho angezeigt, der aus 4 Stufen besteht:

••• Grüner Bereich•••1 - 3 Punkte
••• Gelber Bereich•••4 -5 Punkte
••• Roter Bereich•••6-7 Punkte
••• Schwarzer Bereich•••8 Punkte

Zukünftig gibt es ein 2-Punkte System. Für schwere Verstöße (z.B. Vorfahrtsverletzung, Handy-Fahrt) gibt es 1 Punkt-Tacho.Für besonders schwere Verstöße (z.B. Rotlichtverstoß) werden 2 Punkte verhängt. Dies bedeutet, dass "der Führerschein zukünftig nach 8 Handyverstößen entzogen wird", während es nach jetzigem Recht 18 sind.

Neu sind auch die Tilgungsfristen. Bisher wurden Tilgungsfristen von 2 Jahren bei neuen Verstößen verlängert. Künftig wird jeder Verstoß für sich verjähren. Die einzelnen neuen Tilgungsfristen sind aber deutlich länger. Die bisher eingetragenen 47 Millionen Punkte in Flensburg werden ins neue System übernommen. Eine Generalamnestie wird es nach Aussage von Minister Ramsauer nicht geben.

"Verkehrsrowdys soll das Handwerk gelegt werden" sagt Verkehrsminister Ramsauer meining darauf ab, dass durch dieser reform des Bußgeldkataloges, das Punktesystem transparenter und gerechter wird.

Sofern Sie selbst, von einem verkehrsrechtlichen Problem betroffen sind, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten, denn z.B. für Selbständige kann ein Fahrverbot eine Existenzvernichtung bedeuten. Nur ein kompetenter und erfahrener Verkehrsanwalt kann nach Akteneinsicht beurteilen, ob und welche Möglichkeiten Sie haben, den Punkteeintrag bzw. das Fahrverbot abzuwenden. Beispielsweise müssen Messprotokolle, Eichbescheinigungen, u.a., auf ihre Schlüssigkeit überprüft werden. Als Betroffener selbst können Sie oft nicht beurteilen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verteidigung im konkreten Fall zur Verfügung stehen.

Aufgrund meiner 20-jährigen Berufserfahrung und der Ausbildung als Fachanwalt steht Ihnen mit mir ein sehr erfahrener und zuverlässiger Anwalt zur Verfügung. Wenden Sie Sich vertrauensvoll an mich telefonisch an 040/ 76629-2560 & 0179-3235343 oder per email an kanzlei-olowson@web.de .