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Autokaufrecht

Das Autokaufrecht ist eine Spezialmaterie des Verkehrsrechts. Ich berate und vertrete sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche aus einem Autokaufvertrag, z.b. bei einem Rücktritt von einem Kaufvertrag,bei Minderung oder Schadenersatzanaprüchen.

Das Autokaufrecht ist oft kompliziert und mit vielen Problemen behaftet, so das hier ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden sollte. Der Vorteil liegt in einer schnellen und rechtssicheren Abwicklung, bei der Ihre Interessen maximal durchgesetzt werden.

Was sind Gewährleistungsansprüche bei einem Autokaufvertrag ?

Die Gewährleistungsansprüche des käufers setzen sich aus folgenden Ansprüchen zusammen:

  1. Nacherfüllung: Mangelbeseitigung oder Lieferung eines mangelfreien KFZ
  2. Rücktritt vom Autokaufvertrag
  3. Minderung des Kaufpreises
  4. Schadenersatzansprüche

Wann verjähren Gewährleistungsansprüche ?

Die Verjährung ist davon abhängig, ob der Käufer eine Privatperson bzw. Verbraucher oder ein Unternehmer ist.

Kauft eine Privatperson bzw. Verbraucher einen Neuwagen beträgt die Verjährung bzw. Gewährleistungsfrist 2 Jahre.

Kauft eine Privatperson einen Gebrauchtwagen, kann die Gewährleistungsfrist durch Vertrag auf 1 Jahr reduziert werden.

Der Verbraucher hat nach dem Gesetz in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe des Autos eine Beweiserleichterung !Tritt der Mangel am Auto innerhalb der ersten 6 Monate auf, wird vermutet, dass dieser Mangel bei Übergabe des KFZ bereits vorhanden war. Tritt der Mangel nach dieser Zeit auf, muss der Käufer/ Verbraucher das Vorhandensein des Mangels zumZeitpunkt der ÜBergabe beweisen.

Kauft ein Unternemer ein Neufahrzeug kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr reduziert werden

Kauft ein Unternehmer ein Gebrauchtfahrzeug kann die Gewährleistungsfrist noch geringer sein.

Wie kann ein Rücktritt vom Autokaufvertrag durchgeführt werden ?

Mit dem Rücktritt wird die Rückabwicklung des Kaufvertrags eingeleitet. Der Käufer kann damit die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreichen.

Voraussetzungen für den Rücktritt vom Autokaufvertrag

Die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Autokaufvertrag sind folgende:

  1. Das KFZ muss bei Übergabe einen erheblichen Mangel aufweisen.
  2. Dem Verkäufer müssen 2 Nachbesserungsversuche eingeräumt werden. Dazu muss der Käufer den Verkäufer mit Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern.
  3. Rücktrittserklärung gegenüber dem Verkäufer.

Dies ist keine abschließende Aufzählung der Voraussetzungen. die Einzelheiten müssen mit dem Anwalt für Verkehrsrecht geklärt werden.

Was sind die Folgen des Rücktritts vom Kaufvertrag ?

Liegen die Voraussetzungen des Rücktritts vor muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Verkäufer eventuel noch weitere Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche z.Bsp. für notwendige Reparaturen hat.

Demgegenüber muss sich der Käufer von seinen Ansprüchen die sogenannten gezogenen Nutzungen, also die gefahrenen Km abziehen lassen. Die konkrete Berechnungsweise muss mit dem Anwalt geklärt werden.

Minderung des KFZ Kaufpreises

Minderung des kaufpreises bedeutet, dass der vom Käufer für ein ordentliches KFZ bezahlte Preis aufgrund des Mangel s veringert wird.Die Berechnung der Minderung ist schwierig, so dass diese durch einen Sachverständigen durchgeführt werden sollte.

Schadenersatz für KFZ- Mängel

Erleidet der käufer durch ein mangelhaftes Fahrzeug Schäden kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Beispielsfälle sind:

  1. Reparaturkosten
  2. Verdienstausfall
  3. Vertragskosten (z.Bsp. An-und Abmeldegebühren, Überführungskosten- und Reisekosten

Diese Übersicht gibt einen Eindruck über die schwierige Materie. Hier sollte im Einzelfall ein Anwalt eingeschaltet werden um die konkreten Probleme zu lösen. Dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.