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Fahrlässige Körperverletzung

Ein strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird bei einem Verkehrsunfall schnell eingeleitet.

Selbst bei Kopfschmerzen oder einem Kratzer ist der Tatbestand gegeben.

Nach §230 StGB kommt neben einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe in Betracht. Daneben kann bei einem Verkehrsunfall auch ein Fahrverbot von 1-3 Monaten in Frage kommen. Eine Verurteilung ist mit einem 5-Punkteeintrag in Flensburg verbunden.

Hier sollte möglichst frühzeitig ein Anwalt eingeschaltet werden um größere Nachteile zu vermeiden. Wie bei allen anderen Straf- bzw. Bußgeldverfahren sollte der Beschuldigte keine Angaben machen, sondern die Sache dem Anwalt überlassen.

Sollten sie ein ähnliches problem haben? Wenden Sie sich an mich telefonisch 040/ 76629-2560
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"Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen."