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Abwendung eines Fahrverbotes

Die Verhängung eines Fahrverbotes bedeutet nicht nur die erhebliche Einschränkung der Mobilität, sondern kann auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen zur Folge haben, wenn dieser aus beruflichen Gründen auf das Fahrzeug angewiesen ist.

Durch qualifizierte anwaltliche Hilfe kann das Fahrverbot beseitigt werden. Dabei sollte der Anwalt möglichst frühzeitig, also wenn der Anhörungsbogen vorliegt, eingeschaltet werden, um im Anfangsstadium des Bußgeldverfahrens Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Auch wenn der Fall im ersten Augenblick für den Betroffenen aussichtslos erscheint kann der qualifizierte Verkehrsfachanwalt nach Akteneinsicht erfolgreich für den Mandanten tätig werden und das Fahrverbot verhindern.

Der Bußgeldkatalog sieht in Fällen grober Verkehrsverstöße (z.B. Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitung, falsches Überholen) neben Geldbußen sog. Regelfahrverbote vor.

Im Fall des Rotlichtverstosses wird ein Fahrverbot neben der Geldbuße verhängt, wenn z.B. die Rotlichtphase länger als 1 Sekunde gedauert hat. Beim Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 30 km/h und außerorts um mehr als 40 km/h, wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt. Auch bei Abstandsunterschreitungen kommen Fahrverbote bis zu 3 Monaten in Betracht.

Dabei ist jedoch von der Bußgeldbehörde und dem Gericht zu prüfen, ob überhaupt ein Regelfall im Sinne des Bußgeldkataloges vorliegt und die Verhängung eines Fahrverbotes rechtmäßig ist. Es wird also geprüft, ob der vorgeworfene Verstoß unter den üblichen Umständen durchgeführt wurde, oder ob aus den konkreten Tatumständen bzw. aus der Person des Betroffenen zu seinen Gunsten Abweichungen vorliegen, die ein Fahrverbot entfallen lassen.

Von einem Fahrverbot kann nach der Rechtsprechung abgesehen werden, wenn ein Fall des sog. „Augenblicksversagens" vorliegt.Dies kann der Fall sein, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird und in Folge eine Geschwindigkeitsübertretung stattfindet. Auch bei Rotlichtverstößen sind Fahrverbote angreifbar, wenn dem Verstoß eine Verwechselung von verschiedenen Lichtzeichen zu Grunde liegt.

Ein Fahrverbot kann aber auch dann entfallen, wenn der Betroffene in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist ( z.B. ein Selbständiger, der auf die Nutzung des Fahrzeugs angewiesen ist), oder wenn ihm als Angestellter die Kündigung droht .

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es sich lohnt bei auf den ersten Blick aussichtlos erscheinenden Bußgeldverfahren einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht frühzeitig einzuschalten. Aber auch wenn der Vorwurf gerechtfertigt sein sollte, gibt es Möglichkeiten, wie oben erläutert, eine Geldbuße zu reduzieren bzw. ein Fahrverbot zu verhindern oder zu beseitigen.