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Abstandsverstoß

Neben Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen gehören Abstands- unterschreitungen zu den am häufigsten begangenen Ordnungs- widrigkeiten im Straßenverkehr. Insbesondere auf diesem Gebiet ist eine hohe Sachkompetenz des Verkehrsfachanwaltes auf rechtlichem und auch technischem Gebiet erforderlich. Nur so kann dem Betroffenen bzw. Mandanten eine drohende Verurteilung bzw. ein drohendes Fahrverbot erspart bleiben.

Die Sanktionen sehen wie folgt aus:

Zu dicht aufgefahren bei mehr als 80 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug

    Buße   Punkt   Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes   75   1    -
4/10   100   2    -
3/10   160   3   1
2/10   240   4   2
1/10   320   4   3

Bei mehr als 130 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug

    Buße   Punkt   Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes   100   2    -
4/10   180   3    -
3/10   320   4   1
2/10   240   4   2
1/10   400   4   3
 

Zu prüfen sind bei stationären Messverfahren drei Fehlerquellen:
Sind Messmarkierungen korrekt erfolgt und sind Zeitberechnungen mit einem zugelassenen und geeichten Zeitmessgerät erfolgt?

Sind die Bewegungsabläufe des Fahrzeugs über eine Gesamtstrecke von 300 m bewertet worden ?

Liegt eine ordnungsgemäße behördliche Auswertung vor ?

Wurde das Fahrverhalten über die gesamte Mess- und Beobachtungs- strecke überprüft? Hier ist relevant, ob der Betroffene die Abstands- unterschreitung selbst herbeigeführt hat oder ob er es versäumt hat die von anderen herbeigeführte Unterschreitung zu beseitigen.