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Rotlichtverstoß

Ein Fahrverbot wird neben einer Geldbuße verhängt, wenn ein Rotlichtverstoß vorliegt und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung damit verbunden ist oder die Rotlichtphase länger als 1 Sekunde gedauert hat. Eine weitere Folge ist die Eintragung von 4 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wichtig ist, dass nur der Fahrer für den Rotlichtverstoß haftbar gemacht werden darf, nicht der Fahrzeughalter. Die Polizei muss dem Betroffenen also nachweisen, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt (z.B.Rotlichtverstoß) war. Ist die Täteridentifizierung nicht erfolgreich, muss das Verfahren eingestellt werden.

Der Betroffene erhält von der Polizei einen Anhörungsbogen, in dem u.a. nach dem Fahrer zur Tatzeit gefragt wird. Bereits hier ist äußerste Vorsicht geboten. Antwortet der Betroffene ohne anwaltliche Hilfe kann dies von Nachteil sein, da er sich evtl. selbst belastet. Benennt sich der Betroffene als Fahrer, kommt es auf eine Identifizierung durch die Polizei nicht mehr an. Besser ist also mit dem Anhörungsbogen den Verkehrsfachanwalt frühzeitig einschalten, so dass er die Ermittlungsakte einholen kann. Der Fachanwalt prüft anhand der Akte die Beweislage, z.B. ob dem Betroffenen die Täterschaft, also die Fahrzeugführereigenschaft nachgewiesen werden kann.

Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, wo von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen wird. Nach der Rechtsprechung kann ein Fahrverbot entfallen, wenn sich der Fahrer bei verschiedenen vorhandenen Lichtzeichen hat ablenken lassen und einem für ihn nicht maßgeblichen Lichtzeichen folgt. Ebenso kann ein Fahrverbot entfallen, wenn ein Rotlichtverstoß am Fußgängerüberweg nach dem Passierenlassen stattfindet oder wenn eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer z.B. im Fall einer Baustellenampel nicht vorliegt.

Gleiches gilt, wenn der Fahrer durch die Adressensuche abgelenkt war. Dagegen führt ein Rotlichtverstoß infolge einer Sonnenblendung durch tiefstehende Sonne nicht zum Wegfall des Fahrverbots, da die Rechtsprechung hier die Verletzung der besonderen Sorgfaltspflicht des Fahrers annimmt.

An diesen Beispielen wird deutlich, dass es sich auf jeden Fall lohnt einen Rotlichtverstoß anwaltlich überprüfen zu lassen. Es gibt eben zahlreiche Fallkonstellationen, in denen vom Fahrverbot abgesehen werden kann, was der Laie oft nicht für möglich hält.

Wie bereits oben erwähnt wurde, kann das Fahrverbot auch entfallen, wenn der Betroffene aus beruflich- wirtschaftlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist.