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Geschwindigkeitsverstoß

Nach dem Bußgeldkatalog werden bei Fahrzeugen bis zu 3,5t ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h Punkte in Flensburg eingetragen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts wird neben der Geldbußeein Fahrverbot verhängt. Ein Fahrverbot kommt auch dann in Betracht, wenn gegen den Betroffenen eine Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von mind. 26 km/h verhängt wurde und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h begeht.

Es besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung erfolgreich anzufechten. Viele Geschwindig- keitsmessungen sind fehlerhaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mess- bzw Verfahrensfehler vorliegen ist hoch. Auch wenn Sie auf dem „ Blitzerfoto" gut zu erkennen sind, bedeutet dies noch lange nicht, dass Ihnen der Geschwindigkeitsverstoß bewiesen werden kann.

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, Verwechselung von Fahrzeugen, falsche Eichbescheinigungen, sowie unzureichende Qualifikation des Personals, das die Meßinstrumente bedient sind Ursachen für falsche Bußgeldbescheide.

Ein Fahrverbot kann z.B. dann entfallen, wenn ein Fall des sog „Augenblicksversagens" vorliegt, also wenn der Betroffene ein Verkehrszeichen bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht und zu schnell fährt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Ortseingangsschild nicht gesehen wird und die Art der Bebauung nicht auf eine geschlossene Ortschaft schließen lässt.